Ihr möchtet uns dringend etwas sagen? Habt Fanpost oder Beschwerde? Möchtet sogar einen Beitrag verfassen?
Schreibt uns sehr gerne an:

Ich gehöre Dir nicht.
Zum 25. Nov haben wir einen fiktionalen Text für Euch, der das skandalöse Urteil des Bundesgerichtshofs von 2008 aufgreift. Dieses Urteil gilt noch heute als Präzedenzfall; die Figur ist daher fiktionaler Natur und sollte nicht das Opfer des Falls von 2008 imitieren.
Als wir uns kennenlernten, deutete ich seine Eifersüchteleien als Leidenschaft. Eine, die mir zeigen sollte, wie sehr er mich liebte. Für ihn war Liebe eine Natur-Gewalt.
Seine Liebe sei so groß gewesen, dass sie ihm wehtat. Und wenn er mir wehtat, dann nur, weil er mich so sehr liebte. Er fragte mich, ob ich ihn verstand. Ich nickte, denn seine Erzählung schien mir nur logisch.
Es war ihm sehr wichtig, dass ich verstand, dass er nur das Beste für mich wollte. Ich gehörte zu ihm. Meine Hand war ihm versprochen. Ihm zu gehören hieße daher nichts anderes, als ihm ganz nahe zu sein. Wie Tristan und Isolde, über den Tod hinaus beisammen im Grabe. Das war sein Traum, ich seine ganze Welt. Und diese würde ihm genügen. Und mir?
„Warum genüge ich dir nicht?“, warf er mir vor. Was stimmte nicht mit mir? Er liebte mich immerhin bis zur Schmerzgrenze. Und ich fragte mich, warum ich das nicht konnte. Warum seine Liebe auch mir wehtat.
Nicht bei ihm sein zu wollen, demütigte ihn. Diese Fähigkeit war wie ein Fehler im System. Denn sie galt als Beweis dafür, dass ich auch Macht über ihn hatte: Mein Unwille diente als Beweis dafür, dass ich niemandem – auch nicht ihm – gehörte. Und wer war er, ohne Eigentum?
Das Gericht entschied sich gegen Mord. Nicht ihm gehören zu wollen, hätte ihn in die Verzweiflung getrieben. Das sei kein niedriger Beweggrund. Schließlich sei die Trennung von mir ausgegangen, wodurch er „[…] durch die Tat sich dessen beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will“. Das stimmt; wie oft sagte er: Du gehörst zu mir. Ich durfte nicht gehen, daher musste ich verschwinden.
„Es kommt […] - darauf an, ob die Gefühle der Verzweiflung und der inneren Ausweglosigkeit ihrerseits auf einer als niedrig zu bewertenden Motivationsgrundlage beruhen.“
Sein Motiv war edel, nicht niedrig, denn er handelte aus Liebe. „Aus Liebe zu mir“ tat er dies oder das, das betonte er mir gegenüber auch. Nichts machte ihm mehr Angst als meine Abneigung ihm gegenüber.
Das Landgericht, das auf Mord klagen wollte, lag also falsch, denn „[e]s hat die besondere Verwerflichkeit der Tatmotivation darin gesehen, dass der Angeklagte aus ‚überzogenem Besitzdenken‘ getötet habe“.
Nein, nichts an seinem Besitzdenken war überzogen. Schließlich war er, wenn überhaupt, von mir besessen. Und als ich gehen wollte, nahm ich ihm seine ganze Welt. Die Welt, die er für uns gemeinsam besaß. Es war kein Mord, denn folgerichtig hatte ich die Kontrolle über ihn.
Ich hatte sein Herz in der Hand.
Ich sollte nun büßen.
Ich war sein.
Und seine Liebe, die war eine Naturgewalt.
25. November 2022
Ila Mägdefrau
Quellen
BGH 2 StR 349/08 - Urteil vom 29. Oktober 2008 (LG Bonn)
Originalbild als Vorlage der Grafik: Von Chris Yang auf unsplash.com